Version V0.3 – Überarbeitet für maximale Klarheit und Rechtssicherheit

Einfache Erklärung vorab: Dieser Verein ist kein Kaffeekränzchen. Wer hier mitmacht, packt an. Wir entscheiden nach Sachverstand, nicht nach Sympathie. Jedes Mitglied ab 14 Jahren hat die gleiche Stimme.


§ 1 Name, Sitz, Gemeinnützigkeit & Werte

(1) Der Verein führt den Namen „Aktiv leben e.V.“ und hat seinen Sitz in Burgstädt. (2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des Sports und des bürgerschaftlichen Engagements). (3) Der Nomos (Unser Werte-Fundament): Die Gemeinschaft orientiert sich am christlichen Glaubensbekenntnis. Unser Handeln richtet sich nach der Wahrheit, der sachlichen Wahrheit und der logischen Notwendigkeit. Im Verein dient der Einzelne der gemeinsamen Sache, nicht der Selbstdarstellung einzelner Personen.

Helga-Übersetzung: Wir heißen „Aktiv leben e.V.“ und sitzen in Burgstädt. Wir arbeiten gemeinnützig für die Menschen im Ort. Bei uns gilt das ehrliche Wort und die helfende Tat – ohne Kumpelei.


§ 2 Aufgaben und Führung nach Können (Meritokratie)

(1) Entscheidungsbefugnisse und Aufgaben im Verein werden ausschließlich nach nachgewiesener Kompetenz und Zuverlässigkeit vergeben. (2) Wer ein konkretes Problem erfolgreich löst, übernimmt für diesen Bereich die Verantwortung und Führung. (3) Jede Führungsaufgabe ist temporär. Sie endet automatisch mit der erfolgreichen Erledigung der Aufgabe oder bei mangelnder Umsetzung.

Helga-Übersetzung: Wer eine Aufgabe am besten lösen kann, der macht sie auch. Es gibt keine Posten auf Lebenszeit. Wenn die Arbeit erledigt ist, ist auch die Führungsrolle für dieses Projekt vorbei.


§ 3 Ausschluss von Monopolen (Das N+1 Prinzip => das Ausfallprinzip)

(1) Um Bequemlichkeit, Stillstand und Machtkonzentrationen („Klüngel- und Sesselkleber-Effekte“) auszuschließen, fördert der Verein den gesunden Wettbewerb um die besten Ideen. (2) Für wichtige Aufgaben und Projekte sollen nach Möglichkeit immer mindestens zwei unabhängige Personen oder Teams vorgeschlagen werden (Prinzip N+1), damit die Mitglieder eine echte Auswahl haben.

Helga-Übersetzung: Wir wollen keine „Sesselkleber“, die sich auf ihren Posten ausruhen. Für wichtige Aufgaben suchen wir immer mindestens zwei verschiedene Leute, damit wir die beste Lösung auswählen können.


§ 4 Transparenz und Offenlegungspflicht

(1) Im Verein gibt es keine Geheimnisse vor den Mitgliedern. (2) Jede wichtige Entscheidung des Vorstands oder von Projektleitern muss für alle Mitglieder offengelegt und verständlich begründet werden. Jedes Mitglied hat das Recht, die Unterlagen und Entscheidungswege einzusehen.

Helga-Übersetzung: Hier wird nichts hinter verschlossenen Türen gemauschelt. Jedes Mitglied darf genau wissen, warum eine Entscheidung so getroffen wurde und wo das Geld hingeht.


§ 5 Der Leistungs-Check (Abberufung bei Untätigkeit)

(1) Führung im Verein ist eine Dienstleistung an der Gemeinschaft, kein Privileg. (2) Wenn ein Verantwortlicher seine Aufgaben vernachlässigt, persönliche Eigeninteressen über das Vereinswohl stellt oder die Ziele blockiert, kann er durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit sofort abberufen werden.

Helga-Übersetzung: Wer für den Verein Verantwortung übernimmt, muss auch liefern. Wer nur auf dem warmen Sessel sitzen will oder sich selbst bereichern möchte, fliegt durch Beschluss der Mitglieder sofort aus seiner Rolle.


§ 6 Offene Weiterentwicklung (Die Mitmach-Klausel)

(1) Diese Satzung ist lernfähig. Sie ist eine Arbeitsversion, die durch die praktischen Erfahrungen im Vereinsalltag ständig verbessert wird. (2) Jedes Mitglied ist ausdrücklich aufgefordert, Schwachstellen im Verein direkt anzusprechen und konkrete Verbesserungsvorschläge (Änderungsanträge) einzureichen.

Helga-Übersetzung: Diese Regeln sind nicht in Stein gemeißelt. Wenn wir merken, dass etwas im Alltag nicht funktioniert, machen wir gemeinsam einen besseren Vorschlag und ändern es.


§ 7 Der Vorstand & Die Vertretung („König 2.0“ & Experten-Schattenkabinett)

(1) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (intern als dienender Moderator und Koordinator der Gemeinschaft bezeichnet) und zwei Stellvertretern. (2) Die Wahl: Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung (Wahlrecht ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) gewählt. (3) Das Berater-Team (Das Expertennetzwerk): Um eine breite, fachliche und moralische Absicherung zu garantieren, stellt der Kandidat für den Vorsitz der Mitgliederversammlung vor der Wahl sein vorgeschlagenes Netzwerk vor. Dieses besteht idealerweise aus:

  • Mentoren (erfahrenen Beratern für rechtliche, ethische und menschliche Fragen),
  • Experten (Fachleuten für die konkreten Vereinsbereiche wie Finanzen, Technik, Jugend, Logistik). (4) Die Wahl des Vorsitzenden erfordert die Bestätigung dieses unterstützenden Teams durch die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Dieses Team dient dem Vorstand als ständige Beratungs- und Kontrollinstanz.

Helga-Übersetzung: Unser Vereinschef versteht sich als Diener der Gemeinschaft. Gewählt wird ab 14 Jahren. Damit er die Last nicht allein trägt und keinen Unsinn macht, stellt er vor der Wahl seine Mannschaft vor: Erfahrene Berater und echte Fachleute, die ihm den Rücken stärken und ihn kontrollieren.