Neue Vereinssatzung

Entwurf: Operative Vereinssatzung „Aktiv Leben e.V..“ (V0.2)

Diese Satzung bildet das Betriebssystem der Gemeinschaft. Sie ist als „offene Beta“ zu verstehen, deren operative Schärfe durch die Praxis und die Teilhabe der Mitglieder (ab 14 Jahren) kontinuierlich nachjustiert wird.

§ 1 Der Nomos (Fundament) Die Gemeinschaft verpflichtet sich dem christlichen Glaubensbekenntnis. Das Handeln richtet sich nach dem „Nomos“ – der Wahrheit und der logischen Notwendigkeit. Der Einzelne dient der Sache, nicht der Person.

§ 2 Meritokratische Leistungsordnung Entscheidungsbefugnis ist strikt an Kompetenz und nachgewiesene Problemlösungsqualität gebunden. Wer ein Problem löst, führt in diesem Aufgabenbereich. Status ist temporär und erlischt mit der Erledigung der Aufgabe.

§ 2b Ökonomisches Prinzip der Pluralität Die Gemeinschaft organisiert sich genossenschaftlich. Um Monopole („Furzsessel“-Effekte) auszuschließen, gilt das Prinzip N+1: Im Wettbewerb um Aufgaben und Märkte sind stets mindestens zwei, idealerweise mehr unabhängige Akteure zu fördern. Die Bildung von Monopolen ist satzungswidrig.

§ 3 Transparenz-Pflicht Jede Entscheidung in einer Führungsrolle ist öffentlich zu begründen. Es existieren keine vertraulichen Machtstrukturen. Jedes Mitglied hat das Recht auf Einsicht in die Entscheidungslogik.

§ 4 Anti-Furzsessel-Klausel (Rücktritt) Führung ist keine Position zum Ausruhen. Bei Stagnation der Zielerreichung oder bei Nachweis von Eigeninteressen zulasten der Gemeinschaft ist die Abberufung durch die Mitgliederversammlung zwingend. Wir institutionalisieren den Leistungs-Check.

§ 5 Unfertigkeit als Teilhabe-Instrument Dieses Dokument ist eine „offene Beta-Version“. Unfertigkeit ist kein Defizit, sondern eine Einladung zur Architektur. Jedes Mitglied ist verpflichtet, Schwachstellen im System zu benennen und „Patches“ (verbesserte Regeln) vorzuschlagen, um Machtmissbrauch proaktiv zu verhindern.

§ 6 Legitimation des „Königs 2.0“ (Schattenkabinett)

  1. Rolle: Der „König 2.0“ trägt keine äußeren Insignien. Er fungiert als dienender Führer und Moderator der Gemeinschaft.
  2. Wahl: Er wird durch die Basis gewählt, wobei das Wahlrecht bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beginnt.
  3. Schattenkabinett: Der Kandidat präsentiert vor der Wahl ein Schattenkabinett aus 201 Personen:
    • 100 Mentoren (ethische Berater zur Wahrung des Nomos),
    • 101 Experten (fachliche Verantwortliche für die notwendigen Regierungsbereiche).
  4. Bestätigung: Die Wahl des „Königs“ ist erst gültig, wenn dieses gesamte 201-köpfige Team von der Mitgliederbasis mit einer Mehrheit von 50 % + 1 Stimme bestätigt wurde.
  5. Kontrollfunktion: Das Schattenkabinett fungiert als ständige Kontrollinstanz und hat bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Satzung die Befugnis, die Abberufung des „Königs“ einzuleiten.